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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07   

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https://dejure.org/2009,115826
LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07 (https://dejure.org/2009,115826)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2009 - L 23 SO 285/07 (https://dejure.org/2009,115826)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - L 23 SO 285/07 (https://dejure.org/2009,115826)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Auch unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 19. September 2008 B 14 AS 45/07 R sei die an ihn gerichtete Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen rechtswidrig gewesen.

    Die Mitwirkungsobliegenheiten des SGB I gelten gem. § 37 Satz 1 SGB I auch im Rahmen des SGB XII (vgl. im Einzelnen hierzu: BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - Juris Rn 13 m.w.N.; Fastabend in Hauck/ Noftz, SGB I, Stand Oktober 2003, K § 37 RdNr 9 m.w.N.).

    Der Senat schließt sich insoweit ausdrücklich der zur Mitwirkungsobliegenheit im Rahmen des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ergangenen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. September B 14 AS 45/07 R - Juris) an.

    Angesichts der Vielfalt jederzeit möglicher Änderungen gibt es für eine differenzierende Beurteilung der Vorlagepflicht keinen Grund (BSG, Urteil vom 19. September B 14 AS 45/07 R - a.a.O.).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Nach einem weiteren am 6. Oktober 2009 in der Zeitung bekannt gegebenen Urteil des BSG (Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R - noch unveröffentlicht) sei er zudem nicht verpflichtet gewesen, einen Folgeantrag zu stellen.

    Soweit der Kläger mit am 21. Oktober 2009 bei Gericht eingegangenem Schreiben darum gebeten hat, den - für den 22. Oktober 2009 vorgesehenen - Termin zur Entscheidung zu verschieben bis die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R - im Volltext vorliege, stellt dies schon seinem Wortlaut nach keinen Widerruf des mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 erteilten Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung dar.

    Ob der Betroffene hierbei verpflichtet ist, einen förmlichen (Folge-)Antrag zu stellen oder nicht (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R - noch unveröffentlicht), ist insoweit irrelevant.

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Hierbei sind insbesondere die Intensität des Eingriffs und das mit dem Eingriff vom Gesetzgeber bezweckte Ziel abzuwägen (vgl insbesondere BVerfGE 118, 168, 195 ff).

    In seiner Entscheidung vom 13. Juni 2007 (BVerfGE 118, 168 ff) lässt das BVerfG hingegen keinen Zweifel daran, dass gerade bei Empfängern von Sozialleistungen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG hinzunehmen sind.".

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Gegen einen solchen Versagungsbescheid ist grundsätzlich nur die Anfechtungsklage eröffnet (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4 1200 § 66 Nr. 1; BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 B 4 AS 78/08 R , juris, BVerwGE 71, 8).

    Nach dieser Rechtsprechung ist eine zusätzliche Klage auf Leistungsgewährung dann zulässig, wenn die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten unstreitig ist oder vom Kläger behauptet wird (vgl. BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 B 4 AS 78/08 R , juris, Rn. 13, m.w.N.).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung ergeben (vgl BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; zuletzt 118, 168).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung ergeben (vgl BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; zuletzt 118, 168).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Nach der gefestigten sozialhilferechtlichen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 35/07 R -Juris m.w.N.) ist Einkommen alles, was dem Grundsicherungsempfänger im Leistungszeitraum in Geldeswert zufließt.
  • LSG Hessen, 22.08.2005 - L 7 AS 32/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Mit Schriftsatz vom 05. Januar 2006 verwies die damalige Prozessbevollmächtigte des Klägers ergänzend auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes vom 22. August 2005 (L 7 AS 32/05 ER).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Gegen einen solchen Versagungsbescheid ist grundsätzlich nur die Anfechtungsklage eröffnet (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4 1200 § 66 Nr. 1; BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 B 4 AS 78/08 R , juris, BVerwGE 71, 8).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81

    Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 285/07
    Gegen einen solchen Versagungsbescheid ist grundsätzlich nur die Anfechtungsklage eröffnet (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4 1200 § 66 Nr. 1; BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 B 4 AS 78/08 R , juris, BVerwGE 71, 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2007 - L 6 AS 378/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Versagung der Leistungen wegen

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